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Die Lohn Initiative Mastercard® ist das prominenteste Instrument zur Optimierung der Lohn(neben)kosten.

Durch den Einsatz einer Prepaid Firmenkarte erreichen Sie drei Ziele zugleich. Mitarbeiter erhalten einen klaren materiellen Mehrwert, dennoch entstehen keine zusätzlichen Lohn(neben)kosten und Sie stärken Ihre Arbeitgebermarke.

Durch die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung in Ihrem Corporate-Design, trägt die Karte, chic und prestigeträchtig, zur Image-Aufwertung bei und stärkt die Bindung zu Ihrem Unternehmen. Betriebswirtschaftlich gesehen bekommen Sie bei geringem Verwaltungsaufwand einen spürbaren Liquiditätsgewinn.

Ihre Mitarbeiter profitieren durch höheres Nettoeinkommen und, wenn gewünscht, eine verbesserte Zukunftssicherungsleistung. Der Mitarbeiter hat die freie Wahl aus 36 Mio. Akzeptanzstellen weltweit (keine Auslandsgebühr) und kann spontan entscheiden, wo er einkaufen möchte. Zusätzliche private Kartenaufladung ist möglich. Die Handhabung ist so einfach wie bei jeder Mastercard®.

Diese 5 Entgeltbausteine der Initiative Mastercard® stehen zur Auswahl und sind kombinierbar:

INITIATIVE BASISCARD | 44

Ihr Arbeitnehmer erhält 528 €/Jahr (44 €/Monat) netto als steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)

Als Arbeitgeber sparen Sie gegenüber einer entsprechenden Lohnerhöhung 760 €/Jahr Lohnnebenkosten

Ersetzt den Tankgutschein, Jobticket

INITIATIVE Happy | 603

Ihr Arbeitnehmer erhält 180 €/Jahr (bis zu 3 x 60 €/Jahr) netto als steuerfreie Sachbezüge als Mitarbeiter-Geschenke (Beispiele: Geburtstag, Namenstag, Dienstjubiläum, Beförderung, Hochzeit, Silberhochzeit, Kommunion oder Konfirmation eines Kindes, Geburt eines Kindes)

Als Arbeitgeber sparen Sie gegenüber einer entsprechenden Lohnerhöhung 261 €/Jahr Lohnnebenkosten

Die Alternative zu Geschenkgutscheinen

INITIATIVE Online | 50

Als Arbeitgeber können Sie den vom Ihrem Arbeitnehmer erklärten Betrag (max. 50 Euro) für die laufende Internetnutzung (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 Satz 1 EStG) pauschal mit nur 25% auf Nettobetrag versteuern

Dokumentennachweisführung über das online Kunden Verwaltungsportal

INITIATIVE Relax | 1563

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Urlaubsgeld (Erholungsbeihilfe) gewähren. Zusätzlich können auch Ehepartner mit 104 € und jedes Kinder mit 52 € profitieren. Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG wird die Erholungsbeihilfe pauschal mit 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) besteuert. Damit ist die Erholungsbeihilfe im Gegensatz zum klassischen Urlaubsgeld sozialversicherungsfrei!

Mit den erforderlichen gesetzlichen vorgeschriebenen Dokumentationen/Nachweisführung Supporten wir Sie jährlich über das online Kunden Verwaltungsportal

INITIATIVE Plus | 10.000

Als Arbeitgeber können Sie jährlich bis zu 10.000 € netto Ihrem Arbeitnehmer als pauschalen Sachbezug zuwenden. Gemäß §37b EStG, pauschal mit 30 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) des Nettobetrags als Arbeitgeber zu besteuern. Der Entgeltbaustein ist sozialversicherungspflichtig.

Sonderzahlungen und Incentives

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Geschäftsführende Gesellschafterin | Andrea Loh | Dipl. Finanzfachwirtin
Tel. 06441-42414 | Fax. 06441-42429 | info@lohn-initiative.de | © Copyright 2021

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